Staatlicher Zuschuss und Ergänzungskredit
Bei einer Zuschussförderung beteiligen sich der Bund, das Land oder die Kommune an Ihren Investitionskosten – entweder wie bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) prozentual, mit 15-20 % der förderfähigen Kosten, oder mit einem pauschalen Zuschussbetrag.
Mit vorliegender Zuschuss-Zusage ist ein zinsgünstiger KfW-Förderkredit ab 0,01 % über Finanzierungspartner beantragbar.
Förderung dank hoher Roto-Qualität
Förderbeispiel für neue Dachfenster Investitionskosten: 8.000 €
Zuschuss: 1.600 €
1.200 € Zuschuss
15% der Ausgaben für Dachfenster, Umfeldmaßnahmen und Einbau
+5 % iSFP-Bonus / +400 €
bei vorliegendem Sanierungsfahrplan (iSFP)
Alternative Steuerbonus
Die Antragstellung für die Förderung verpasst? Für mindestens 10 Jahre alte Wohngebäude, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, kann die Steuerermäßigung für energieeffiziente Einzelmaßnahmen bei der Einkommensteuer in Abzug gebracht werden. Von der individuellen Steuerschuld abzugsfähig werden 20 % der Aufwendungen für Einzelmaßnahmen über drei Jahre hinweg verteilt.
Wer den Steuerbonus nutzen will, kann nicht gleichzeitig einen Zuschuss beantragen.