Direkter Zuschuss
Sie können Ihr geplantes Vorhaben mit Eigenmitteln stemmen?
Dann nutzen Sie Zuschüsse. Bei einer Zuschussförderung beteiligen sich der Bund, das Land oder die Kommune an Ihren Investitionskosten – entweder wie bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) prozentual, mit 20 % der förderfähigen Kosten, oder mit einem pauschalen Zuschussbetrag.
Der Zuschuss gibt Ihnen mehr Freiraum für Entscheidungen, etwa in eine hochwertige Ausstattung zu investieren oder mehr Fensterfläche einzubauen.
Förderdarlehen
Stellt Ihre Haushaltskasse momentan keine Ressourcen für die neuen Dachfenster bereit?
Finanzieren Sie Ihre Dachfenster über einen zinsgünstigen Förderkredit, der KfW oder einer Landesbank. Tilgungsfreie Anlaufjahre und durch Bundes- oder Landesmittel verbilligte Zinssätze helfen dabei, die monatlichen Raten einzuschränken.
Mit Tilgungszuschuss reduziert sich der abzuzahlende Kreditbetrag von vornherein.
Tilgungszuschuss
Die Antragstellung für die Förderung verpasst?
Für mindestens 10 Jahre alte Wohngebäude, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, kann die neue Steuerermäßigung für energieeffiziente Einzelmaßnahmen bei der Einkommensteuer in Abzug gebracht werden. Von der individuellen Steuerschuld abzugsfähig werden 20 % der Aufwendungen für Einzelmaßnahmen über drei Jahre hinweg verteilt.
Wer den Steuerbonus in Abzug bringt, kann nicht gleichzeitig einen Zuschuss oder Förderkredit nutzen.